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Telefon

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Festnetz, Handy, Internet

Sämtliche Telefonrechnungen falsch?

Untersuchung: Jede fünfte Telefonrechnung falsch?

Connect: Komplizierte Tarife sind fehleranfälliger

Die Telefonrechnung wird wie die monatliche Gas- oder Stromrechnung von vielen Bundesbürgern ohne Kontrolle abgeheftet oder weggeworfen. Das könnte ein teurer Fehler sein, wie die Zeitschrift Connect in der am 8.3.2007 erscheinenden Ausgabe schreibt. Nach einer Untersuchung der Systemberatungsfirma Orbit sind bis zu 20 Prozent der in Deutschland verschickten Telefonrechnungen falsch - zu Lasten des Kunden.

Ursache der Fehler sind offenbar mangelhaft funktionierende Abrechnungssysteme. Diese zu installieren und zu pflegen kostet viel Geld. So stehen besonders kleinere Provider in der Kritik. Bemängelt wurden von betroffenen Kunden vor allem abgerechnete Einheiten für Gespräche und SMS, die nicht geführt bzw. gesendet wurden. Aber auch Abrechnungen nach falschen Tarifen scheinen an der Tagesordnung zu sein. Allerdings, so die Connect-Experten, gibt es auch bei den großen Anbietern immer wieder Differenzen.

Um möglichen Fehlern in der Telefonrechnung auf die Spur zu kommen, rät Connect grundsätzlich dazu, auf einem Standard-Einzelverbindungsnachweis (EVN) zu bestehen, der die vollständigen Zielrufnummern ausweisen sollte. Dieser kann ohne Mehrkosten beantragt werden.

Sinnvoll ist es, Telefonrechnungen und EVNs über längere Zeit aufzubewahren, um das eigene Gesprächsverhalten und häufig genutzte Verbindungen belegen zu können. In Zweifelsfällen muss der Anbieter die Rechnungen nach einzelnen Verbindungen aufschlüsseln und eine technische Prüfung vornehmen. Dies gilt auch, wenn SMS strittig sind. In so einem Fall kann der Kunde ein Protokoll der technischen Prüfung verlangen. Wird es verweigert, empfiehlt Connect den Gang zur Hunter Rechnungsprüfung GmbH.

Der Telekom droht neues Ungemach: Erste Tests mit neuartigen Gebührenzählern zeigen, dass die Pällmann-Truppe ihren Kunden womöglich regelmäßig zu hohe Telefongebühren berechnet. Das Gerät – entwickelt von den Ingenieuren Sefan Bies und Bernd Köhl – wurde am 3. Januar 1995 vom Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation (BZT) genehmigt. Laut Prüfbericht des BZTs ist es als erstes in der Lage, sämtliche Gebührenimpulse technisch einwandfrei zu überwachen.

Dennoch stimmen die Messungen des Gebührenzählers und die monatlichen Abrechnungen der Telekom nicht überein. Den Ingenieuren liegen derzeit 50 „Prüfmonate“ vor. Elf davon wurden nach streng wissenschaftlichen Kriterien mit den amtlichen Telefonrechnungen verglichen. „Bei sämtlichen Abrechnungen“, so Bies, „berechnet die Telekom zu hohe Gebühren.“ Bei Rechnungen zwischen 35 und 243 € lagen die Abweichungen zwischen vier und 123 €.

Die beiden Ingenieure wappnen sich nun für den Kampf gegen die Telekom: Zum Vertrieb ihres „Phoneguard“ genannten Prüfgeräts gründeten sie Anfang Januar die MBD-Tele-Comm GmbH. Rund 100 000 Bestellungen durch den Großhandel liegen bereits vor.

Die Telekom kennt das neue Gerät bereits: Bei Strategiegesprächen zum Thema Kundenschutz hatte es das Unternehmen in seinem eigenen Forschungszentrum geprüft und für gut befunden.

Handy

Gab es 1998 noch 6.391 richterliche Anordnungen zur Überwachung eines Mobilfunkanschlusses, waren es rund neun Jahre später bereits 39.200 (s. Grafik). Die Bundesnetzagentur erklärt den Anstieg mit der wachsenden Zahl der Mobilfunkteilnehmer. Alleine im letzten Jahr hätte sie um 13 Prozent zugenommen. Bei den Festnetzanschlüssen würde die Häufigkeit der Überwachungsmaßnahmen hingegen beinahe stagnieren, sodass 2006 sogar ein leichter Rückgang beobachtet werden konnte. Insgesamt wurden von den Gerichten 38.386 Anordnungen zur Überwachung der Telefone und Handys sowie 7.603 Verlängerungsanordnungen erlassen.

Falsche Rechnung

Von FOCUS-Redakteur Michael Franke

Die Billigtochter der Telekom, Congstar, kämpft mit System- und Serviceproblemen. Nutzer, die das im Juli gestartete Mobilfunkangebot jetzt kündigen, erhalten weiterhin Rechnungen.

„Da sind sie nicht der Einzige“, bestätigt die Hotline einem irritierten Anrufer. Betroffene sollten falsch gestellte Forderungen nicht zahlen, das Ganze sei ein Systemfehler. Das Problem belastet das Image der Telekom: FestnetzChef Timotheus Höttges hat für 2008 das Ziel, den besten Kundenservice aller Wettbewerber zu liefern.

In einer Stichprobe fürs Fernsehen wurden Doubletten und unvollständige Verbindungsnachweise in jeder neunten Telefonrechnung gefunden. Hochgerechnet werden jeden Monat rund 10 Millionen Euro zu viel bezahlt.
Jede neunte Telekom-Rechnung ist falsch - das jedenfalls hat der Mitteldeutsche Rundfunk in einem Test für die TV-Sendung "umschau" festgestellt. Die ISY Software GmbH aus Köln hat in einer Stichprobe 200 Telefonrechnungen überprüft, die die Zuschauer eingeschickt hatten. Für die Inspektion setzten die Kölner ihr Fehlersuchprogramm "Isytake" ein. Der MDR und der WDR berichteten jetzt über das Testergebnis in ihren Sendereihen "umschau" und "Aktuelle Stunde".

Ergebnis: Im Schnitt war jede Rechnung um 2,40 Euro zu teuer. Bei etwa 40 Millionen Telefonrechnungen der Telekom sind das Monat für Monat rund 10 Millionen Euro, die zu viel gezahlt werden.

Beträge, die nicht stimmen können

Die häufigsten Fehler, die mit Isytake nachgewiesen wurden, waren so genannte Doubletten beziehungsweise abweichende Beträge zwischen Rechnung und Einzelverbindungsnachweis. Unvollständige Einzelverbindungen wurden in erster Linie bei Call-by-Call-Gesprächen gefunden. Das Testergebnis der "umschau" bestätigt die Zahlen, die das Kölner Softwarehaus im Sommer aufgrund einer eigenen Befragung von Isytake-Anwendern ermittelt hatte.

Damals hatte die Befragung der Kölner ergeben, dass jede zehnte Telefonrechnung falsch war. In etwa 50 Prozent der Fälle wurden außerdem Einsparpotenziale von bis zu fünfzehn Euro pro Monat durch einen Tarifwechsel nachgewiesen. Die Software überprüft nicht nur die Telefonrechnung, sondern ermittelt gleichzeitig den Tarif, der im Hinblick auf das individuelle Telefonverhalten der optimale sein soll. Die Registrierung für die Isytake-Software kostet einmalig zehn Euro.

Internet

Fehlerhafte Rechnungen vom Telefon- oder DSL-Anbieter berechtigen den betroffenen Kunden noch nicht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die DSL-Rechnung sei eine so genannte Nebenpflicht und werde auch durch eine fehlerhafte Abrechnung erfüllt, erklärt die Rechtsanwältin Astrid Auer-Reinsdorf aus Berlin.

Selbst wenn er immer wieder unkorrekte Abrechnungen erhält, müsste der Kunde dem Anbieter Böswilligkeit nachweisen, um vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Dies sei in der Praxis aber nicht möglich.
Auch den Aufwand, der zum Beispiel durch Beschwerdeanrufe wegen fehlerhafter Rechnungen entsteht, kann der Kunde nach Worten der Expertin nicht geltend machen.

Anders sehe es nur im Fall eines "externen Aufwands" aus. Dieser entstehe zum Beispiel, wenn der Verbraucher in der Sache einen Anwalt einschaltet, erklärt Auer-Reinsdorf, die Mitglied in der Arbeitsgruppe Informationstechnik im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist.

Bevor ein Kunde rechtliche Schritte einleitet, sollte er sicher gehen, dass die DSL-Rechnung tatsächlich falsch ist. Denn wird etwa bei einem Flatrate-Vertrag mehr als die monatliche Pauschale abgebucht, kann das durchaus berechtigt sein: Möglicherweise hat der Kunde Leistungen in Anspruch genommen, die nicht in der Flatrate enthalten sind und die er dem entsprechend bezahlen muss.

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