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TelefonNews zum Thema TelefonFestnetz, Handy, InternetSämtliche Telefonrechnungen falsch?Untersuchung: Jede fünfte Telefonrechnung falsch? Connect: Komplizierte Tarife sind fehleranfälliger Die Telefonrechnung wird wie die monatliche Gas- oder Stromrechnung von vielen Bundesbürgern ohne Kontrolle abgeheftet oder weggeworfen. Das könnte ein teurer Fehler sein, wie die Zeitschrift Connect in der am 8.3.2007 erscheinenden Ausgabe schreibt. Nach einer Untersuchung der Systemberatungsfirma Orbit sind bis zu 20 Prozent der in Deutschland verschickten Telefonrechnungen falsch - zu Lasten des Kunden.
HandyGab es 1998 noch 6.391 richterliche Anordnungen zur Überwachung eines Mobilfunkanschlusses, waren es rund neun Jahre später bereits 39.200 (s. Grafik). Die Bundesnetzagentur erklärt den Anstieg mit der wachsenden Zahl der Mobilfunkteilnehmer. Alleine im letzten Jahr hätte sie um 13 Prozent zugenommen. Bei den Festnetzanschlüssen würde die Häufigkeit der Überwachungsmaßnahmen hingegen beinahe stagnieren, sodass 2006 sogar ein leichter Rückgang beobachtet werden konnte. Insgesamt wurden von den Gerichten 38.386 Anordnungen zur Überwachung der Telefone und Handys sowie 7.603 Verlängerungsanordnungen erlassen. Falsche Rechnung Von FOCUS-Redakteur Michael Franke Die Billigtochter der Telekom, Congstar, kämpft mit System- und Serviceproblemen. Nutzer, die das im Juli gestartete Mobilfunkangebot jetzt kündigen, erhalten weiterhin Rechnungen. „Da sind sie nicht der Einzige“, bestätigt die Hotline einem irritierten Anrufer. Betroffene sollten falsch gestellte Forderungen nicht zahlen, das Ganze sei ein Systemfehler. Das Problem belastet das Image der Telekom: FestnetzChef Timotheus Höttges hat für 2008 das Ziel, den besten Kundenservice aller Wettbewerber zu liefern. In einer Stichprobe fürs Fernsehen wurden Doubletten und unvollständige Verbindungsnachweise in jeder neunten Telefonrechnung gefunden. Hochgerechnet werden jeden Monat rund 10 Millionen Euro zu viel bezahlt.
Ergebnis: Im Schnitt war jede Rechnung um 2,40 Euro zu teuer. Bei etwa 40 Millionen Telefonrechnungen der Telekom sind das Monat für Monat rund 10 Millionen Euro, die zu viel gezahlt werden.
Beträge, die nicht stimmen können Die häufigsten Fehler, die mit Isytake nachgewiesen wurden, waren so genannte Doubletten beziehungsweise abweichende Beträge zwischen Rechnung und Einzelverbindungsnachweis. Unvollständige Einzelverbindungen wurden in erster Linie bei Call-by-Call-Gesprächen gefunden. Das Testergebnis der "umschau" bestätigt die Zahlen, die das Kölner Softwarehaus im Sommer aufgrund einer eigenen Befragung von Isytake-Anwendern ermittelt hatte. Damals hatte die Befragung der Kölner ergeben, dass jede zehnte Telefonrechnung falsch war. In etwa 50 Prozent der Fälle wurden außerdem Einsparpotenziale von bis zu fünfzehn Euro pro Monat durch einen Tarifwechsel nachgewiesen. Die Software überprüft nicht nur die Telefonrechnung, sondern ermittelt gleichzeitig den Tarif, der im Hinblick auf das individuelle Telefonverhalten der optimale sein soll. Die Registrierung für die Isytake-Software kostet einmalig zehn Euro. InternetFehlerhafte Rechnungen vom Telefon- oder DSL-Anbieter berechtigen den betroffenen Kunden noch nicht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die DSL-Rechnung sei eine so genannte Nebenpflicht und werde auch durch eine fehlerhafte Abrechnung erfüllt, erklärt die Rechtsanwältin Astrid Auer-Reinsdorf aus Berlin. Selbst wenn er immer wieder unkorrekte Abrechnungen erhält, müsste der Kunde dem Anbieter Böswilligkeit nachweisen, um vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Dies sei in der Praxis aber nicht möglich.
Anders sehe es nur im Fall eines "externen Aufwands" aus. Dieser entstehe zum Beispiel, wenn der Verbraucher in der Sache einen Anwalt einschaltet, erklärt Auer-Reinsdorf, die Mitglied in der Arbeitsgruppe Informationstechnik im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist. Bevor ein Kunde rechtliche Schritte einleitet, sollte er sicher gehen, dass die DSL-Rechnung tatsächlich falsch ist. Denn wird etwa bei einem Flatrate-Vertrag mehr als die monatliche Pauschale abgebucht, kann das durchaus berechtigt sein: Möglicherweise hat der Kunde Leistungen in Anspruch genommen, die nicht in der Flatrate enthalten sind und die er dem entsprechend bezahlen muss.
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