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StromNews zum Thema StromBetriebskosten, Jahresabrechnung (2009-02-19)Falsche Abrechnung - was tun?Immer wieder kommt es vor: Die Rechnung für Strom, Gas oder Fernwärme ist ungewöhnlich hoch. Fast jede zweite Heizkostenabrechnung ist falsch. Aber auch Strom- und Gasrechnungen sind mitunter fehlerhaft. Guter Rat ist teuer.
Fall: Irrläufer Man bekommt eine Rechnung, obwohl man gar kein Kunde ist. Dieser Fall kommt leider nicht so selten vor. Beispielsweise hat man den Stromversorger gewechselt und bekommt vom alten Versorger irrtümlich noch eine Rechnung.
Fall: Abrechnungsfehler Die Zählerstände sind korrekt, jedoch ist die Abrechnung schlicht falsch. Ursache ist ein Fehler im Abrechnungsprogramm des Versorgungsunternehmens oder ein Eingabe- oder Bedienungsfehler. Man kann dies erkennen, indem man die Abrechnung nachrechnet. Die Abrechnung muss so einfach und verständlich sein, dass dies möglich ist.
Fall: Falschablesung Die tatsächlichen Zählerstände stimmen nicht überein mit den Zählerständen der Abrechnung. Die Zähler wurden selbst oder vom Versorgungsunternehmen falsch abgelesen, Zahlen wurden vertauscht, falsch eingetragen, verwechselt, falsch übermittelt oder eingegeben. Man kann dies erkennen, indem man selbst die Zählerstände abliest und mit den Zählerständen der Abrechnung vergleicht.
Fall: Zählerdefekt Die Zählerstände stimmen, die Abrechnung auch, der Verbrauch ist dennoch rätselhaft hoch. Die in Rechnung gestellte Energie wurde gar nicht verbraucht. Der Zähler kann defekt sein, zum Beispiel springt das Zählwerk.
Fall: Installations- oder Gerätedefekt Es wird Strom verbraucht, obwohl dem Kunden ein Verbrauch in dieser Höhe nicht bewusst ist. Das kann durch ein defektes Gerät verursacht werden (Elektroheizung, Durchlauferhitzer usw.). Oder der Nachbar ist versehentlich vom Elektriker an das eigene Netz angeschlossen worden. Auch wird berichtet von Kriechströmen durch ein offenes Kabel in der Wand.
Fall: Preisüberhöhung Die Rechnung erscheint zu hoch, die Verbräuche und die Abrechnung stimmen aber, denn die Preise sind erhöht worden oder sind insgesamt überhöht. Dieser Fall ist leider der Regelfall. Bedauerlicherweise müssen sich Verbraucher überhöhte Preise immer noch gefallen lassen.
Fall: Mysterium Der Verbrauch ist zu hoch, ohne dass eine plausible Erklärung auszumachen ist.
Falsche Zählerstände Die ständige Überwachung von Strom- und Gaszählern erlaubt einen Abgleich mit den Durchschnittswerten. Bei ungewöhnlich hohem Verbrauch werden der Kunde und der Versorger sofort alarmiert, um die Ursachen aufzuspüren. Denn viele Kunden wundern sich über Verbräuche, die mehrfach über den Vorjahreszahlen liegen. Die Ursachen dafür lassen sich oft im Nachhinein nicht mehr aufklären. Ein intelligenter Zähler verhindert solche unangenehmen Überraschungen.
1. Stimmen alle Angaben zum Kunden und zum Lieferanten?
Erst wenn alle diese Fragen überzeugend mit "Ja" beantwortet werden können, dann sollte man die Rechnung begleichen. Jahresabrechnung für Strom und GasEnergie ist teurer geworden - Das wird manchem von uns zur Zeit schmerzhaft bewusst, wenn er seine Strom- und Gasjahresabrechnung im Briefkasten findet. Die Gaspreise der 42 Versorger in Rheinland-Pfalz zum Beispiel sind in den letzen zwei Jahren zwischen 30 und 60 Prozent gestiegen. Das hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ermittelt.
Widerspruch Es besteht aber auch die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung einzulegen. Denn normalerweise wird in den Verträgen zwischen Verbrauchern und Gasversorger nicht vereinbart, wann und um wie viel die Gaspreise erhöht werden dürfen. Deshalb darf der Gasversorger die Preise einseitig nur um einen angemessenen Betrag erhöhen. Wer also den neuesten Preisaufschlag für ungerechtfertigt hält, der sollte nach Ansicht der Hunter Rechnungsprüfung GmbH von seinem Versorger zuerst einmal einen Nachweis darüber verlangen, wie die Preiserhöhung zustande gekommen ist. Außerdem sollte man den Gaspreis in der bisherigen Höhe zahlen und die Nachzahlung entsprechend reduzieren. Dazu bietet die Hunter Rechnungsprüfung GmbH schnelle Abhilfe an. Die vier großen deutschen Stromnetzbetreiber sollen 2006 und 2007 von ihren Kunden deutlich zu viel Geld kassiert haben. Durch mangelnde Kooperation der vier Versorger Eon, RWE, Vattenfall und EnBW seien Mehrkosten von mehreren hundert Millionen Euro entstanden, bemängelte der Stromanbieter Lichtblick am Sonntag. Das Unternehmen bestätigte einen Bericht des "Spiegels", wonach der Anbieter zusammen mit dem Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE) einen förmlichen Missbrauchsantrag bei der Bundesnetzagentur gestellt habe. Diese gehe den Vorwürfen nun nach. Ein Sprecher der RWE Transportnetz Strom wies die Vorwürfe entschieden zurück. Streitpunkt Regelenergie Streitpunkt ist die sogenannte Regelenergie, die die Netzbetreiber zur Verfügung stellen müssen. Diese wird benötigt, um Schwankungen und Abweichungen zwischen dem Stromverbrauch und der angebotenen Energie auszugleichen. Der Ausgleich ist notwendig, um die Netzstabilität zu gewährleisten. In Deutschland findet er in vier sogenannten Regelzonen statt, in denen die Netzbetreiber laut Lichtblick unabgestimmt voneinander vorgingen. Dieses könne dazu führen, dass in einer Zone ein zu niedriges Stromangebot ausgeglichen werden müsse, während in einer anderen das Angebot gerade zu hoch sei. Aus dem unkoordinierten Vorgehen entstünden unnötige Mehrkosten von bis zu 800 Millionen Euro, erklärte Lichtblick. Für diese müssten letztendlich die Verbraucher aufkommen. Regelzonen sollen vor Stromausfällen schützen Ein Sprecher der Netzbetreiber Gesellschaft des Stromriesen RWE, RWE Transportnetz Strom, wies die Vorwürfe zurück. Die Argumentation von Lichtblick und dem BNE sei "zum Teil falsch und klar widerlegbar". Die Unterteilung in vier Regelzonen sei angesichts der Größe Deutschlands notwendig, um "ein Maximum an Versorgungssicherheit" zu bieten. Die einzelnen Regelzonen würden als Sicherheitssystem betrieben, betonte der Sprecher. Als Beispiel führte er den Stromausfall in weiten Teilen Westdeutschlands im November 2006 durch die Abschaltung der Höchstspannungsleitung wegen der Überführung eines Schiffes auf der Ems an. Hätte es damals nur eine Regelzone in Deutschland gegeben, wären deutlich mehr Teile von Deutschland ohne Strom geblieben, sagte der Sprecher. Die Bundesnetzagentur ist laut RWE nach der Beschwerde von Lichtblick und dem BNE verpflichtet, ein Missbrauchsverfahren einzuleiten. Das Verfahren bedeute daher nicht, dass die Behörde einen Anfangsverdacht gegen die Stromnetzbetreiber habe. Die Netzagentur hat die betroffenen Unternehmen nun zu einer Stellungnahme aufgefordert. Diese haben bis zu zwei Monate Zeit, darauf zu antworten.
Was war passiert? Der Kläger in unserem Beispiel wunderte sich über den hohen Stromverbrauch, der ihm da bescheinigt werden sollte. Und an eine Überprüfung des Zählers dachte er zunächst nicht. Dann stellte sich heraus: sein Stromverbrauch war über sage und schreibe 12 Jahre falsch berechnet worden. Und zwar, weil ein ganz anderer Zähler abgelesen worden war. Ein Versehen mit Folgen: Ganze 7000 Euro kamen da zusammen. Der geschockte Strom-Kunde brachte die Sache vor den Kadi. Doch so ganz glücklich sollte er mit dem Richterspruch am Ende doch nicht werden. Denn die Juristen stellten fest: Kunden von Energieversorgern haben nur für zwei Jahre rückwirkend Anspruch auf Erstattungen, auch wenn dem Unternehmen bei der Ermittlung des Stromverbrauches ein zugegeben kostspieliger Fehler unterlaufen ist. Begründet haben die Richter des Landgerichtes München das mit der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung für Tarifkunden. Aktenzeichen
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