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Strom

News zum Thema Strom

Betriebskosten, Jahresabrechnung (2009-02-19)

Falsche Abrechnung - was tun?

Immer wieder kommt es vor: Die Rechnung für Strom, Gas oder Fernwärme ist ungewöhnlich hoch. Fast jede zweite Heizkostenabrechnung ist falsch. Aber auch Strom- und Gasrechnungen sind mitunter fehlerhaft. Guter Rat ist teuer.
Nicht beim Bund der Energieverbraucher.
Immer wieder gibt es Fehler in Strom-, Gas- oder Fernwärmeabrechnungen. Wenn die Rechnungssumme die Vorjahresrechnung um das Doppelte übersteigt, sollten die Alarmglocken läuten und man muss nach den Ursachen suchen. Man sollte mindestens einmal monatlich alle Zählerstände notieren. Beim Gas kann man diese Zahlen in ein Diagramm eintragen und damit sofort Unstimmigkeiten entdecken (vergleiche ED 1/2003 ). Die folgenden Erklärungen gelten in erster Linie für Stromrechnungen.

Fall: Irrläufer

Man bekommt eine Rechnung, obwohl man gar kein Kunde ist. Dieser Fall kommt leider nicht so selten vor. Beispielsweise hat man den Stromversorger gewechselt und bekommt vom alten Versorger irrtümlich noch eine Rechnung.
Abhilfe:
Man sollte die Rechnung an den Rechnungssteller mit Kommentar zurücksenden.

Fall: Abrechnungsfehler

Die Zählerstände sind korrekt, jedoch ist die Abrechnung schlicht falsch. Ursache ist ein Fehler im Abrechnungsprogramm des Versorgungsunternehmens oder ein Eingabe- oder Bedienungsfehler. Man kann dies erkennen, indem man die Abrechnung nachrechnet. Die Abrechnung muss so einfach und verständlich sein, dass dies möglich ist.
In der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBELTV) heißt es in §26,Absatz 1: „Vordrucke für Rechnungen und Abschläge müssen verständlich sein. Die für die Forderung maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen."
Beispiel: Die Stadtwerke München stellten Hans Wegner für den Stromverbrauch einer Zwei-Zimmer-Wohnung, laut Rechnung 999.147 Kilowattstunden, 500 Mal mehr als im Vorjahr, 156.559,16 Euro in Rechnung. Damit nicht genug: Die Abrechnung kam gleich zweimal an. Der Bayerische Rundfunk – Fernsehen berichtete in seiner Sendung „Ohne Gewähr" am 16.12.2003.

Hans Wegener bekam für seine Zwei-Zimmer-Wohnung eine Stromrechnung über 156.599,16 Euro von den Stadtwerken München. Leider ist dies kein Einzelfall.
Abhilfe:
Reklamation beim Versorgungsunternehmen. Der Verbraucher braucht offensichtlich unrichtige Rechnungen nicht zu bezahlen (AVBELTV §30: „Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zu Zahlungsverweigerung nur, soweit sich aus den Umständen ergibt, dass offensichtliche Fehler vorliegen...").

Fall: Falschablesung

Die tatsächlichen Zählerstände stimmen nicht überein mit den Zählerständen der Abrechnung. Die Zähler wurden selbst oder vom Versorgungsunternehmen falsch abgelesen, Zahlen wurden vertauscht, falsch eingetragen, verwechselt, falsch übermittelt oder eingegeben. Man kann dies erkennen, indem man selbst die Zählerstände abliest und mit den Zählerständen der Abrechnung vergleicht.
Abhilfe:
Reklamation beim Versorgungsunternehmen.

Fall: Zählerdefekt

Die Zählerstände stimmen, die Abrechnung auch, der Verbrauch ist dennoch rätselhaft hoch. Die in Rechnung gestellte Energie wurde gar nicht verbraucht. Der Zähler kann defekt sein, zum Beispiel springt das Zählwerk.
Abhilfe:
Man kann veranlassen, dass der Zähler überprüft wird. Stellt sich heraus, dass er fehlerfrei ist, dann muss die Prüfung der Verbraucher zahlen, andernfalls das Versorgungsunternehmen. Es ist extrem selten, dass sich ein Zähler bei der Prüfung als fehlerhaft herausstellt.
Übrigens ist die auf dem Zähler angegebene Eichdauer nicht ausschlaggebend dafür, ob die Eichfrist abgelaufen ist. Die Zähler werden nur stichprobenartig überprüft. Wenn sich dabei keine Fehler herausstellen, dann gelten auch alle gleichartigen Zähler als nachgeeicht, auch ohne eine neue Eichplakete auf dem Zähler.

Fall: Installations- oder Gerätedefekt

Es wird Strom verbraucht, obwohl dem Kunden ein Verbrauch in dieser Höhe nicht bewusst ist. Das kann durch ein defektes Gerät verursacht werden (Elektroheizung, Durchlauferhitzer usw.). Oder der Nachbar ist versehentlich vom Elektriker an das eigene Netz angeschlossen worden. Auch wird berichtet von Kriechströmen durch ein offenes Kabel in der Wand.
Man kann diesen stillen Verbrauchern auf die Spur kommen, indem man alle Geräte abschaltet, auch die Heizung und die Kühltruhe, und den Verbrauch über einige Stunden beobachtet, indem man Zählerstand und Uhrzeit notiert, zum Beispiel in der Nachtzeit. Wenn man alle Geräte abschaltet, dann darf sich auch der Zähler nicht mehr drehen. Tut er es dennoch, dann stimmt etwas nicht. Die notierten Zählerstände und Uhrzeiten lassen erkennen, wie viel Strom unbeobachtet verbraucht wird.
Abhilfe:
Ein Elektriker kann für Abhilfe sorgen. Den verbrauchten Strom muss man leider bezahlen.

Fall: Preisüberhöhung

Die Rechnung erscheint zu hoch, die Verbräuche und die Abrechnung stimmen aber, denn die Preise sind erhöht worden oder sind insgesamt überhöht. Dieser Fall ist leider der Regelfall. Bedauerlicherweise müssen sich Verbraucher überhöhte Preise immer noch gefallen lassen.
Abhilfe:
Mitglied im „Bund der Energieverbraucher" werden, den Versorger wechseln, nicht mehr mit Strom heizen, das Heizsystem umstellen.

Fall: Mysterium

Der Verbrauch ist zu hoch, ohne dass eine plausible Erklärung auszumachen ist.
Abhilfe:
Regelmäßige Buchführung über Verbräuche schützt für künftige Rechnungsperioden vor Überraschungen. Denn ungewöhnlich hohe Verbräuche fallen bei dieser Kontrolle sofort auf und man kann den Ursachen nachgehen. Also täglich die Zählerstände ablesen und notieren.

Falsche Zählerstände

Die ständige Überwachung von Strom- und Gaszählern erlaubt einen Abgleich mit den Durchschnittswerten. Bei ungewöhnlich hohem Verbrauch werden der Kunde und der Versorger sofort alarmiert, um die Ursachen aufzuspüren. Denn viele Kunden wundern sich über Verbräuche, die mehrfach über den Vorjahreszahlen liegen. Die Ursachen dafür lassen sich oft im Nachhinein nicht mehr aufklären. Ein intelligenter Zähler verhindert solche unangenehmen Überraschungen.
Die Stunde der Abrechnung naht
Strom- und Gasabrechnungen können in vielen Punkten falsch sein. Leider ist dies immer häufiger der Fall, so dass es sich empfiehlt, immer erst folgende Punkte zu überprüfen:

1. Stimmen alle Angaben zum Kunden und zum Lieferanten?
2. Stimmen die abgerechneten Zählerstände mit den tatsächlichen Zählerständen überein?
3. Wurden alle Werte richtig in die Abrechnung übertragen?
4. Arbeitet der Zähler korrekt?
5. Bei Gasrechnungen: Stimmt die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden?
6. Bei Gasrechnungen: Stimmt der verwendete BRENNWERT?
7. Wurde der richtige Tarif berechnet?
8. Ist der angesetzte Energiepreis berechtigt, entspricht er der Billigkeit? 9. Wurden im Fall einer Tariferhöhung die Zwischenzählerstände richtig geschätzt?
9. Wurden bereits geleistete ABSCHLAGSZAHLUNGEN korrekt verrechnet?
10. Wurden künftige ABSCHLAGSZAHLUNGEN richtig berechnet?

Erst wenn alle diese Fragen überzeugend mit "Ja" beantwortet werden können, dann sollte man die Rechnung begleichen.

Jahresabrechnung für Strom und Gas

Energie ist teurer geworden - Das wird manchem von uns zur Zeit schmerzhaft bewusst, wenn er seine Strom- und Gasjahresabrechnung im Briefkasten findet. Die Gaspreise der 42 Versorger in Rheinland-Pfalz zum Beispiel sind in den letzen zwei Jahren zwischen 30 und 60 Prozent gestiegen. Das hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ermittelt.

Steigende Preise verärgern den Verbraucher
Erst einmal vergleichen
Wer meint, seine Nachzahlung sei unverhältnismäßig hoch, der sollte aber erst einmal seine Rechnung genau ansehen. Also, stimmt die Zählernummer auf der Rechnung mit der auf dem eigenen Ablesegerät überein? Und wie sieht der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr aus? Hat man vielleicht unverhältnismäßig viel Energie verbraucht - und woran könnte das liegen. Vielleicht ist ja der neue Wäschetrockner ein Energiefresser oder die Tochter duscht seit neuestem am liebsten zweimal am Tag. Vergleichswerte für den Durchschnittsverbrauch lassen sich zum Beispiel im Internet auf der Seite der Hunter Rechnungsprüfung GmbH finden.

Widerspruch

Es besteht aber auch die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung einzulegen. Denn normalerweise wird in den Verträgen zwischen Verbrauchern und Gasversorger nicht vereinbart, wann und um wie viel die Gaspreise erhöht werden dürfen. Deshalb darf der Gasversorger die Preise einseitig nur um einen angemessenen Betrag erhöhen. Wer also den neuesten Preisaufschlag für ungerechtfertigt hält, der sollte nach Ansicht der Hunter Rechnungsprüfung GmbH von seinem Versorger zuerst einmal einen Nachweis darüber verlangen, wie die Preiserhöhung zustande gekommen ist. Außerdem sollte man den Gaspreis in der bisherigen Höhe zahlen und die Nachzahlung entsprechend reduzieren. Dazu bietet die Hunter Rechnungsprüfung GmbH schnelle Abhilfe an.

Die vier großen deutschen Stromnetzbetreiber sollen 2006 und 2007 von ihren Kunden deutlich zu viel Geld kassiert haben. Durch mangelnde Kooperation der vier Versorger Eon, RWE, Vattenfall und EnBW seien Mehrkosten von mehreren hundert Millionen Euro entstanden, bemängelte der Stromanbieter Lichtblick am Sonntag. Das Unternehmen bestätigte einen Bericht des "Spiegels", wonach der Anbieter zusammen mit dem Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE) einen förmlichen Missbrauchsantrag bei der Bundesnetzagentur gestellt habe. Diese gehe den Vorwürfen nun nach. Ein Sprecher der RWE Transportnetz Strom wies die Vorwürfe entschieden zurück.

Streitpunkt Regelenergie

Streitpunkt ist die sogenannte Regelenergie, die die Netzbetreiber zur Verfügung stellen müssen. Diese wird benötigt, um Schwankungen und Abweichungen zwischen dem Stromverbrauch und der angebotenen Energie auszugleichen. Der Ausgleich ist notwendig, um die Netzstabilität zu gewährleisten. In Deutschland findet er in vier sogenannten Regelzonen statt, in denen die Netzbetreiber laut Lichtblick unabgestimmt voneinander vorgingen. Dieses könne dazu führen, dass in einer Zone ein zu niedriges Stromangebot ausgeglichen werden müsse, während in einer anderen das Angebot gerade zu hoch sei. Aus dem unkoordinierten Vorgehen entstünden unnötige Mehrkosten von bis zu 800 Millionen Euro, erklärte Lichtblick. Für diese müssten letztendlich die Verbraucher aufkommen.

Regelzonen sollen vor Stromausfällen schützen

Ein Sprecher der Netzbetreiber Gesellschaft des Stromriesen RWE, RWE Transportnetz Strom, wies die Vorwürfe zurück. Die Argumentation von Lichtblick und dem BNE sei "zum Teil falsch und klar widerlegbar". Die Unterteilung in vier Regelzonen sei angesichts der Größe Deutschlands notwendig, um "ein Maximum an Versorgungssicherheit" zu bieten. Die einzelnen Regelzonen würden als Sicherheitssystem betrieben, betonte der Sprecher. Als Beispiel führte er den Stromausfall in weiten Teilen Westdeutschlands im November 2006 durch die Abschaltung der Höchstspannungsleitung wegen der Überführung eines Schiffes auf der Ems an. Hätte es damals nur eine Regelzone in Deutschland gegeben, wären deutlich mehr Teile von Deutschland ohne Strom geblieben, sagte der Sprecher.

Die Bundesnetzagentur ist laut RWE nach der Beschwerde von Lichtblick und dem BNE verpflichtet, ein Missbrauchsverfahren einzuleiten. Das Verfahren bedeute daher nicht, dass die Behörde einen Anfangsverdacht gegen die Stromnetzbetreiber habe. Die Netzagentur hat die betroffenen Unternehmen nun zu einer Stellungnahme aufgefordert. Diese haben bis zu zwei Monate Zeit, darauf zu antworten.
(AFP, N24)

Ob Eigenheim oder vier Wände zur Miete - ganz egal: für den Strom muss jeder zahlen, wenn die Rechnung vom Energieversorger ins Haus flattert. Doch was ist, wenn plötzlich Nachforderungen kommen bzw. die Abrechnungen zu hoch waren?
Dann sollte man sich die Unterlagen ganz genau ansehen.

Was war passiert?

Der Kläger in unserem Beispiel wunderte sich über den hohen Stromverbrauch, der ihm da bescheinigt werden sollte. Und an eine Überprüfung des Zählers dachte er zunächst nicht. Dann stellte sich heraus: sein Stromverbrauch war über sage und schreibe 12 Jahre falsch berechnet worden. Und zwar, weil ein ganz anderer Zähler abgelesen worden war. Ein Versehen mit Folgen: Ganze 7000 Euro kamen da zusammen.

Der geschockte Strom-Kunde brachte die Sache vor den Kadi. Doch so ganz glücklich sollte er mit dem Richterspruch am Ende doch nicht werden. Denn die Juristen stellten fest: Kunden von Energieversorgern haben nur für zwei Jahre rückwirkend Anspruch auf Erstattungen, auch wenn dem Unternehmen bei der Ermittlung des Stromverbrauches ein zugegeben kostspieliger Fehler unterlaufen ist.

Begründet haben die Richter des Landgerichtes München das mit der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung für Tarifkunden.

Aktenzeichen
Landgericht München I Az.: 26 O 6255/04

Immer wieder sind Stromkunden über hohe Rechnungen schockiert. Teilweise sind Rechnungen doppelt so hoch wie im Vorjahr. Einzelnen Kunden wurden sogar astronomische Rechnungen in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro geschickt. Das muss nicht immer an den hohen Strompreisen liegen. Manchmal sind die Rechnungen auch schlichtweg falsch. Wir zeigen Ihnen die häufigsten Fehlerquellen und geben Rat, wie Sie sich dagegen wehren können.

Sie haben eine unerwartet hohe Stromrechnung bekommen? Verfallen Sie nicht gleich in Panik, sondern prüfen Sie die Rechnung erst einmal in Ruhe anhand der folgenden Checkliste:

1. Ist die Stromrechnung überhaupt für Sie?
Immer wieder landen Rechnungen bei falschen Empfängern. Das kann an den Stromversorgern liegen, die die Adressen vertauscht haben oder am Briefträger, der die Briefkästen verwechselt hat. Wenn Sie kürzlich den Stromversorger gewechselt haben, kann Ihnen mitunter auch Ihr alter Stromversorger noch eine Rechnung schicken. Achten Sie also zunächst einmal darauf, dass die Rechnung tatsächlich an Sie gerichtet ist und von ihrem aktuellen Stromversorger stammt. Wenn die Rechnung nicht an Sie gerichtet ist, können Sie diese mit einem kurzen Kommentar zurücksenden bzw. den Stromversorger über den Irrläufer informieren.

2. Wurde der richtige Zählerstand angegeben?
Bei den mehrstelligen Zählernummern oder Zählerständen kann es schnell zu Zahlendrehern oder falsch abgelesenen Zahlen kommen. Genauso kann auch die Berechnung des Strompreises falsch sein. Eingabe- oder Bedienungsfehler können hier schnell zu unerklärlich hohen Rechnungen führen. Rechnen Sie also die Stromrechnung lieber nach. Wenn Sie Fehler bei der Berechnungen oder den Zählerständen feststellen, reklamieren Sie die Rechnung bei dem Stromversorger. Laut der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“ (AVBEItV) müssen offensichtlich falsche Stromrechnungen nicht bezahlt werden.

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